Spurverbreiterung TREKFINDER für LAND ROVER New Defender LE 90/110, ab BJ 2020, L663

159,00 € *
Inhalt: 1 Paar

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↪️ 40/44/50/60mm ✔️ Set für eine Achsen ✔️ schwarz ✔️ Aluminium ✔️ Lieferung mit Teilegutachten ✔️ beste Qualität ✔️ schneller Versand
  • B2727-40-NEWDEF
  • 4 kg

Lieferzeit 30 Werktage**

Ausführung:

Vorteile

  • individuelle Beratung
  • zügige Anfragebearbeitung
  • schneller Versand
Spurverbreiterung TREKFINDER für LAND ROVER New Defender Typ LE 90/110 ACHTUNG: NICHT für... mehr

Spurverbreiterung TREKFINDER für LAND ROVER New Defender Typ LE 90/110

ACHTUNG: NICHT für STAHLFELGEN - VERWENDUNG NUR BEI ALUMINIUMFELGEN

Material aus Aluminium, schwarz, harteloxiert

LIEFERUMFANG:

  • Verbreiterung pro Achse +60 mm / +50 mm / +44 mm / 40 mm Millimeter
  • 2 Stück Spurverbreiterungen inkl. Montagematerial 
  • 1 Stück TÜV® Teilegutachten
  • Montageanleitung
  • Pflege- u. Reinigungshinweis
  • Lieferumfang für 1 Achse

VERWENDUNGSBEREICH:

  • Fahrzeughersteller: Jaguar Landrover (GB) / 1590
  • Fahrzeugtyp: LE
  • Handelsbezeichnung: Defender
  • ABE-EG-Nummer:
  • - e5*2007/46*0092* . .
  • - e5*2007/46*0125* . .

Die Verwendung der Spurverbreiterungen ist für folgende Rädergrößen/Auflagen/Hinweise zugelassen:

HINWEISE und AUFLAGEN:

A1) 
Die Einschraublänge aller Befestigungselemente muss mind. 7,5 Umdrehungen betragen (M14x1,5).
Auf ausreichende Länge der Stehbolzen ist zu achten.
Die angeschraubten Distanzringe werden am Fahrzeug mit den vom Hersteller der Distanzringe mitgelieferten Befestigungselementen befestigt (Kegelbundradmuttern).
Die Serienräder werden mit den Serienbefestigungselementen befestigt.
Es ist im Besonderen darauf zu achten dass die Länge der Stehbolzen in den Distanzringen (freie Gewindelänge über der Radanlagefläche) der Länge der Serienstehbolzen entspricht, hier ca. 28 mm (VA/HA).

H1)
Die Verwendbarkeit von Schneeketten wurde nicht überprüft.

H2)
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen oder anderen Rad-/Reifenkombinationen bis zu den o.a. (Grenz-) Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit den beschriebenen Distanzringen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen gesonderte geeignete Gutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten. Zusätzlich sind die o.a. Auflagen zu beachten und ggf. anzuwenden.
Bei Verwendung von anderen Rad-/Reifenkombinationen ist deren Eignung (Freigängigkeit, Fahrverhalten usw.) gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen.
Verwendung der Distanzringe an der Vorder- und Hinterachse oder nur an der Hinterachse.
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die zusätzliche Verwendung von geprüften Fahrwerkstieferlegungen bzw. Höherlegungen (mit Teilegutachten oder ABE).
Bei Fahrwerkstieferlegungen mit nicht serienmäßigen Endanschlägen ist die Eignung der Umrüstung gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen.
Verwendung der Distanzringe an der Vorder- und Hinterachse oder nur an der Hinterachse. Weiterhin ist es möglich Distanzringe mit unterschiedlicher Breite an Vorder- und Hinterachse zu kombinieren. Zum Beispiel:
Achse 1 Distanzringe mit 20 mm Breite und Achse 2 Distanzringe mit 30 mm Breite.
An Achse 2 immer nur breitere Distanzringe als an Achse 1.

H3)
Alle Befestigungselemente sind nach ca. 100 km Fahrtstrecke mit einem geeigneten Drehmomentschlüssel zu kontrollieren.

H4)
Die Hinweise in der Montageanleitung des Herstellers der Distanzringe sind zu beachten.
Der Einbau von Distanzringen ist nicht zulässig, wenn der Durchmesser der Distanzringe kleiner ist als der Durchmesser der Radanlagefläche der Räder.
Die Distanzringe sind nicht in Verbindung mit Stahlrädern zugelassen.

H5)
Hinsichtlich der Spurweitenänderung von mehr als + 2% liegt ein Laborbericht über die ausreichende Betriebsfestigkeit vor und ist hinterlegt ( müssen Sie sich nicht kümmern ):
Nr. 21-00075-AS-MUC-00 / 10.08.2021 / TÜV SÜD Auto Service GmbH.

H6)
Die geschraubten 20 bis 30 mm breiten Distanzringe sind bis zu einer Radlast von 1000 kg geprüft.

H7)
Auch zulässig mit Serien- Rad/Reifenkombinationen mit Reifenkennung LT.

H8)
Nur in Verbindung mit LM-Rädern mit entsprechenden „Gießtaschen“ die über die Radanlagefläche hinausragenden Serienstehbolzen bzw. Mutternköpfe aufnehmen können.
Die Serienstehbolzen müssen ggf. gekürzt werden.
Die Mindest-Einschraublänge aller Befestigungselemente von 7,5 Umdrehungen muss dabei erhalten bleiben.

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